2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 3. Mai 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 658). Mit Verfügung vom 8. August 2017 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 696 f.). Die vom 28. August 2017 datierende Berufungserklärung des Beschuldigten ging ebenfalls form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.