Die gemäss Urteil des Gerichtskreises X Thun vom 23.10.2009 ausgestandene Untersuchungshaft von 91 Tagen wird im Umfang von 91 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren des Gerichts von CHF 6'000.00 (Gebühr Gericht CHF 4'500.00; Auftritt Staatsanwalt CHF 1'500.00) und der Untersuchung von CHF 8'150.00, insgesamt bestimmt auf CHF 14'150.00. II. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: