56 StPO, so auch KELLER, in: DONATSCH/HANSJAKOB/LIEBER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, N. 27 zu Art. 56 StPO, Urteil des Bundesgerichts 1B_465/2012 vom 6. September 2012 [Ausstand eines Staatsanwalts]). Anders verhält es sich, wenn der Richter gegen eine Partei anzeige erstattet, diesfalls erachtete das Bundesgericht den Ausstand als notwendig (BGE 134 I 20 E. 4.3.2). 7. Gestützt auf diese Ausführungen ist vorliegend das Vorhandensein eines Ausstandgrundes zu verneinen. Es war der Gesuchsteller, welcher die Gesuchs-