2 zivilrechtliche Streitigkeiten zugrunde. Im Übrigen ergänzte die Gesuchsgegnerin, dass sie im Zusammenhang mit Personen, welche sehr häufig Straf- und Gerichtsverfahren aller Art anstrengen würden, regelmässig von diesen angezeigt werde und sie dennoch gleichzeitig andere Verfahren dieser Personen beurteile. Dabei habe das Bundesgericht noch nie eines der diversen Ausstandsgesuche gegen sie gutgeheissen.