Dieser beläuft sich je nach Korrektur des Grundbetrages aufgrund der kostensenkenden Wohngemeinschaft zwischen jährlich CHF 2‘136.00 und CHF 6‘036.00. Selbst bei minimaler Korrektur des Grundbetrages verfügt der Beschwerdeführer so über die erforderlichen Mittel, um die (reduzierten) Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren vor der POM von CHF 400.00 innert Jahresfrist zu zahlen. 11.4 Zusammenfassend ist nicht zu beanstanden, dass die POM das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hat.