11 ab 1. Januar 2017 (Vorakten pag. 17 f.) sowie eine Übersicht über die Berechnung der Ergänzungsleistungen ein (Vorakten pag. 16). Weiter gab er an, es sei aufgrund von bislang zwei chirurgischen Eingriffen (Spitalaufenthalte) mit selbst zu tragenden Kosten in der Grössenordnung von CHF 3‘000.00 bis CHF 4‘000.00 zu rechnen (Vorakten pag. 29). Trotz der klaren Aufforderung durch die instruierende Behörde hat der Beschwerdeführer aber weder innert der ihm eingeräumten Frist noch danach Belege über die angeblich unmittelbar bevorstehenden Gesundheitskosten eingereicht.