Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, die POM habe den Sachverhalt unrichtig oder unvollständig festgestellt: Die von der POM wiedergegebenen Zahlen zu den Einkommens- und Bedarfsverhältnissen entsprächen keineswegs der Realität. Monatlich würden CHF 509.00 an Krankenkassenprämien über die AHV und EL direkt in Abzug gebracht. Sodann seien die selbstgetragenen Krankheitskosten gemäss der eingereichten Aufstellung der Krankenkasse sowie weitere Auslagen für medizinische Leistungen von rund CHF 2‘800.00 nicht berücksichtigt worden (pag. 3 ff., pag. 25 und pag. 73).