Dies zumal die postoperativ während dreier Monate erforderliche Physiotherapie auch unter Berücksichtigung der Verzögerungen längst abgeschlossen sein dürfte. Zu den angeblich anstehenden Operationen ist zunächst nochmals darauf hinzuweisen, dass eine Operation während des Strafvollzuges vorgenommen werden kann, sollte dies notwendig sein bzw. für die Durchführung nötigenfalls ein Strafunterbruch gewährt werden kann. Schon deshalb stehen die angeblichen Eingriffe, selbst wenn sie zeitnah notwendig sein sollten, einem Strafantritt nicht entgegen.