Der blosse Umstand, dass die Genesung ausserhalb der Vollzugseinrichtung allenfalls besser voranschreiten würde und somit aus medizinischer Sicht wünschenswert wäre, genügt nicht, um das öffentliche Interesse am zeitnahen Vollzug der Strafe zu beseitigen. Im Übrigen ist den Berichten zu entnehmen, dass der behandelnde Arzt schon am 5. Mai 2017 davon ausging, dass mit dem funktionellen Training (Physiotherapie) begonnen werden kann und die Stockentlastung nicht mehr notwendig ist.