Entgegen dem normalen Verlauf – gemäss dem Aufklärungsblatt Knieoperation vom 27. Januar 2017 sei mit postoperativer Physiotherapie von drei Monate zu rechnen (Vollzugsakten pag. 772) – zeigen die neu eingereichten Berichte über die Sprechstunden für Kniechirurgie, dass die Heilung beim Beschwerdeführer tatsächlich verzögert vonstatten geht bzw. ging und die Physiotherapie deswegen zunächst auf Lymphdrainage beschränkt blieb. Ein verzögerter Heilungsverlauf steht dem Strafvollzug indes nicht entgegen, kann die Pflege und Heilung – und damit auch die allenfalls notwendige postoperative Behandlung – grundsätzlich auch im Rahmen des Strafvollzuges erfolgen.