Auch müssten zusätzlich zwei Leistenbrüche operiert werden. Die notwendige medizinische und physiotherapeutische Betreuung könne nicht unter Haftbedingungen erbracht werden und der Strafvollzug im gegenwärtigen Zustand gefährde sein Leben mit beträchtlichster Wahrscheinlichkeit erheblich (pag. 71 ff.). 9.3 Die POM verweist in ihrer Vernehmlassung auf ihren Entscheid, da die Beschwerde keine Vorbringen enthalte, die darin nicht gebührend mitberücksichtigt worden seien oder am Ausgang des Verfahrens etwas ändern würden.