5. Mit Eingabe vom 2. August 2017 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 3. Juli 2017 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid des Polizei- und Militärdirektors Hrn C.________, sei in seiner Gesamtheit von Punkt 1 – 4 aufzuheben. 2. Ein Haftaufschub sei auf Grund der medizinischen Situation mit vollständiger Nichthafterstehungsfähigkeit weiterhin zu gewähren. (Derzeit Vollinvalidität)