25. (Keine) Entschädigungsansprüche Zufolge seiner Verurteilung bzw. seines Unterliegens in oberer Instanz hat der Beschuldigte keine Entschädigungsansprüche (Art. 429 Abs. 1 [i.V.m. Art. 436 Abs. 1] StPO e contrario). V. Verfügungen Hinsichtlich der Verfügungen betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie in Bezug auf die erforderlichen Mitteilungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 36 VI. Dispositiv I. A.________ wird schuldig erklärt: