23. Konkrete Strafe Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 5‘850.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. IV. Kosten und Entschädigung