Trotz der grundsätzlich vorliegenden Schnittstellenproblematik erscheint es der Kammer nicht nötig, eine solche Verbindungsbusse auszusprechen. Aufgrund des erhöhten Tagessatzes wird der Beschuldige auch mit einer rein bedingten Geldstrafe angemessen bestraft. Zudem ist zu erwarten, dass die von ihm darüber hinaus zu tragenden Gerichts- und Verteidigungskosten in spezialpräventiver Hinsicht Denkzettel genug sein werden, um sich in Zukunft keinen Zusammenrottungen mehr anzuschliessen.