20. Asperation Der enge zeitliche, räumliche und sachliche Zusammenhang des Landfriedensbruchs mit dem schwereren Delikt der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte rechtfertigt einen vergleichsweise tiefen Asperationsfaktor. Es erscheint angemessen, von den 30 Strafeinheiten Einzelstrafe für den Landfriedensbruch asperierend 15 Strafeinheiten zu berücksichtigen. Damit resultiert aufgrund der Tatkomponenten eine Gesamtstrafe von 45 Strafeinheiten Geldstrafe. 20.1 Täterkomponenten Der Beschuldigte führt ein geregeltes Leben und ist nicht vorbestraft.