33 Insgesamt ist auch bei diesem Delikt von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Im Vergleich zu dem in den VBRS-Richtlinien erwähnten Referenzfall einer grösseren Demonstration, bei welcher randaliert wird und Sachschäden entstehen, wobei der Täter selber ein aggressives Verhalten an den Tag legt (Referenzstrafe 60 Strafeinheiten; zu erhöhen, wenn z.B. Steine gegen Einsatzkräfte geworfen werden; zu mindern bei passiver Teilnahme), wiegt der vorliegende Fall weniger schwer.