Was die Beweggründe des Beschuldigten anbelangt, ist davon auszugehen, dass er primär bei «seiner» Gruppe bleiben wollte. Dass dies möglicherweise gleichzeitig der einfachste Weg war, an den Bahnhof zu kommen, und sich der Beschuldigte nach dem ersten Ausschreitungen allenfalls einen gewissen Schutz vor weiteren Angriffen durch Langenthaler Fans erhoffte, erscheint nebensächlich und wirkt sich nicht verschuldensmindernd aus. Schliesslich hätte der Beschuldigte ohne weiteres darauf verzichten können, sich dem gewaltbereiten Fanmarsch überhaupt anzuschliessen.