14. Konkurrenz Zwischen den Tatbeständen des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte besteht Idealkonkurrenz (Urteil des Bundesgerichts 6B_863/2013 vom 10. Juni 2014 E. 5.7.2, mit Verweis auf BGE 108 IV 176 E. 3b und 103 IV 241 E. 2a S. 247). 15. Fazit: Schuldsprüche Der Beschuldigte ist des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, beides begangen am 13. Dezember 2014 in Langenthal, schuldig zu sprechen. 31 III. Strafzumessung