27 sich von den Visper «Ultras» zu distanzieren, wäre das Tatbestandsmerkmal der vorsätzlichen Teilnahme gegeben. Als der Beschuldigte sich vor dem Stadion den Visper Fans und danach dem Fanmarsch anschloss, durfte er nicht damit rechnen, dass es zu keinen Gewalttätigkeiten kommen würde. Seine freiwillige Anwesenheit zu diesem Zeitpunkt erhöhte das Gewicht der von der Versammlung ausgehenden Friedensbedrohung, welche sich zeitlich nur wenig später und örtlich in bloss ca. 300 Metern Entfernung erstmals in Ausschreitungen manifestierte.