bestand mithin von Seiten der Polizei kein Druck in einem Ausmass, welche den Anschluss und Verbleib des Beschuldigten bei den Visper «Ultras» bei objektiver Betrachtung als unfreiwillig erscheinen lassen würde. Der Beschuldigte hat denn auch – abgesehen von der letzten Phase beim Bahnhof – keinerlei ernsthafte Anstalten getroffen, sich wirklich von der Gruppe zu distanzie-