Gemäss Pol. S.________ hätte der Beschuldigte zu jedem Polizisten gehen und sagen können, er wolle nichts damit zu tun haben. Dann hätte er hinter der Polizei gehen können (pag. 631 Z. 39 ff.). Nach dem Spiel hätte man sich laut Pol. S.________ ohne weiteres distanzieren können (pag. 635 Z. 17 f., vgl. auch Nachtragsrapport Pol. T.________ pag. 49). In seinem Nachtragsrapport hatte Pol. S.________ festgehalten, eine Absonderung von der Gruppe wäre jedenfalls bis kurz vor oder unmittelbar nach der ersten Konfrontation beim «Schoren-Pintli» unproblematisch gewesen (pag.