635 Z. 1 f.). Diese anderen Fans waren also nicht Teil des Fanmarschs und wurden von der Polizei auch nicht dazu angehalten, sich diesem anzuschliessen oder sich nur in polizeilicher Begleitung zum Bahnhof zu begeben. Die Polizei hatte zwar entschieden, die Visper «Ultras» zum Bahnhof zu begleiten, und dies auch so kommuniziert (Berichtsrapport Pol. S.________ pag. 14; Aussagen Pol. S.________ pag. 629 Z. 9 ff., pag. 631 Z. 37). Die Gruppe wurde dann auch von Anfang an eskortiert (Aussagen P.________ pag. 615 Z. 8). Es ist aber nicht so, dass die Polizei den Zeitpunkt alleine bestimmt hätte. Vielmehr hat man sich am Zugfahrplan orientiert und schliesslich war es der Fanbeauftragte, der –