92 und pag. 597 Z. 28) und mit ihm die Verteidigung hiergegen vorbringen, der Rückmarsch an den Bahnhof in der Gruppe sei keine freie Entscheidung gewesen, die Polizei habe die Visper Fans und damit auch den Beschuldigten und seine Kollegen gedrängt, zusammenzubleiben und immer geschlossen weiterzugehen, so ist dem Folgendes entgegen zu halten: Es waren nicht nur bloss die 19 später angehaltenen Visper Fans am Match und sie waren auch nicht die einzigen Personen im Gästesektor (Aussagen Beschuldigter pag. 866 Z. 15 f.). Gemäss Pol. T.________ begab sich nach dem Match vielmehr eine Vielzahl von Visper Fans normal vom Stadion zum Bahnhof (pag. 635 Z. 1 f.).