Den Rückweg kannte er vom Hinweg. Die Formulierung zeigt aber gerade, dass der Beschuldigte auch selbst erkannte, dass es zu Geschehnissen kommen könnte, aus welchen er sich «raushalten» sollte. Auch wenn der Beschuldigte angibt, er habe sich bei der Polizei am sichersten gefühlt, die Eskorte des Fanmarschs habe ihm einen gewissen Schutz geboten (pag. 866 Z. 15 ff.), zeugt dies von entsprechenden Befürchtungen. Bereits bei seiner Ersteinvernahme, ganz zu Beginn seines freien Berichts zu den Ereignissen vom 13. Dezember 2014, hatte der Beschuldigte ausgesagt, er hätte bereits auf dem Hinweg zum Stadion «eigentlich […] umkehren und nach Hause gehen sollen…» (pag.