Wenn der Beschuldigte angibt, er sei vor dem Stadion «nervös» gewesen und habe sich «einfach raushalten» wollen, er habe aber den Weg zum Bahnhof nicht gekannt (pag. 599 Z. 3 f.), so überzeugt dies nicht. Wenn er sich wirklich hätte raushalten wollen, hätte er sich als "neutraler", nicht an der Kleidung erkennbarer Fan (Aussagen Beschuldigter pag. 599 Z. 45 ff.) – wie zahlreiche andere Visper Fans (Aussagen Pol. S.________ pag. 635 Z. 1 f.) ohne weiteres alleine bzw. getrennt von den «Ultras» zum Bahnhof begeben können. Den Rückweg kannte er vom Hinweg.