868 Z. 7 f.), zeigen die Aussagen des Beschuldigten doch, dass er auch zu diesem Zeitpunkt ein ungutes Gefühl hatte und die Situation mitnichten als völlig entspannt oder friedlich wahrnahm. Wenn der Beschuldigte in diesem Zusammenhang geltend macht, er habe «nicht direkt» mitgekriegt, dass sowohl vorbeilaufende Langenthaler Fans als auch Polizeikräfte vor dem Stadion provoziert, beschimpft und beleidigt worden sind, und behauptet, dies sei «wahrscheinlich» passiert, bevor er dort angekommen sei, so erscheint dies schon aufgrund der gewählten Formulierungen wenig glaubhaft.