Auch wenn es möglicherweise aufgrund des gewonnenen Spiels zu einer leichten Entspannung der Situation gekommen war, der Beschuldigte diese als «ein bisschen lockerer» wahrnahm (Aussagen Beschuldigter pag. 597 Z. 19 ff.) und selbst wenn er möglicherweise nicht davon ausging, dass es «gerade so» kommen würde (pag. 868 Z. 7 f.), zeigen die Aussagen des Beschuldigten doch, dass er auch zu diesem Zeitpunkt ein ungutes Gefühl hatte und die Situation mitnichten als völlig entspannt oder friedlich wahrnahm.