zu E.________, dem «Capo» des Fanclubs des EHC Visp (Aussagen E.________ pag. 175 F/A 2), hatte. Der Beschuldigte und seine Kollegen warteten denn auch bereits vor dem Spiel am Bahnhof Langenthal auf die Visper Fans und tranken auf dem Hinweg ein bzw. mehrere Bier mit diesen. Sie hielten sich mithin von allem Anfang an gewollt bei und inmitten der Visper «Ultras» auf (vgl. auch Aussagen D.________ pag. 168 F/A 11).