12.3.3 Subsumtion Die angedrohten und auch ausgeführten Faustschläge und Fusstritte gegen Langenthaler Fans und Polizisten stellen ebenso wie die Flaschen- und Steinwürfe Angriffe auf Menschen mit potentiell gravierenden Folgen und damit Gewalttätigkeiten i.S. des Gesetzes dar. Bereits beim «Schoren-Pintli» kam es zu Ausschreitungen mit einem Mass an Gewaltanwendung von Seiten der Visper Fans, welche die Erheblichkeitsgrenze klar überschritt. Die Gewalttätigkeiten waren Ausdruck der aggressiven Grundstimmung und Folge der massiven Provokationen, gewissermassen deren logische Fortsetzung.