Auch wenn es bis zum «Schoren-Pintli» noch zu keinen Gewalttätigkeiten kam, kann entgegen der Verteidigung deshalb keine Rede davon sein, dass es sich zunächst um einen friedlichen Fanmarsch gehandelt habe, als sich die Visper «Ultras» geschlossen in Bewegung Richtung Bahnhof setzten. Damit lag in rechtlicher Hinsicht – bereits zu Beginn des Fanmarschs, spätestens ab dem Zeitpunkt der Besammlung der Visper Fans vor dem Stadion –, eine Versammlung mit äusserlich erkennbar friedensstörender Grundstimmung vor, welche zudem nach aussen als vereinigte Menge erschien.