Soweit sich Ergänzungen oder Präzisierungen aufdrängen, erfolgen diese direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung. Angesichts des überblickbaren Umfangs des vorliegenden Falles kann diese Beweiswürdigung direkt im Rahmen der rechtlichen Würdigung zu den jeweiligen Tatbestandselementen erfolgen. 11. Rahmengeschehen / Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt 11.1 Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 13. Dezember 2014 gemeinsam mit C.________ und D.________ den Hockeymatch zwischen dem SC Langenthal und dem EHC Visp besuchte.