Exakt diese Worte finden sich im vorliegenden Fall zwar im Strafbefehl nicht. Der dem Beschuldigten darin vorgeworfene Sachverhalt enthält allerdings sogar mehrere Umschreibungen, welche neben der objektiven Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung auch den Vorsatz hierzu implizieren. So wird beschrieben, wie der Beschuldigte sich nach dem Spiel mit anderen Fans des EHC Visp versammelt habe und die Gruppe danach geschlossen in Richtung Bahnhof gelaufen sei. Nach der Auseinandersetzung mit den Langenthaler Fans beim «Schoren-Pintli» seien die Fans vereint zum Bahnhof weitermarschiert.