Diese Gruppe mit Fans des EHC Visp trat nach aussen hin als eine vereinigte Menge auf, die von einer die öffentliche Friedensordnung bedrohenden Grundhaltung getragen wurde. Teilweise waren die sich darin aufhaltenden Personen vermummt, nicht hingegen der Beschuldigte. Den Anweisungen der Polizeibeamten, sich zu entfernen und die Provokationen sowie Angriffe zu unterlassen, widersetzte sich die Fangruppe kollektiv als zusammengerotteter Haufen. Die Fans des EHC Visp hinderten die Polizei dadurch passiv und durch Bewerfen von Ge-