6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 20. November 2015 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 420 f.): Der Beschuldigte besuchte am 13.12.2014 als Fan des EHC Visp den Eishockeymatch zwischen dem EHC Visp und dem SC Langenthal. Nach dem Spiel versammelte er sich zusammen mit andern Fans des EHC Visp und die Gruppe von insgesamt ca. 20 Personen lief geschlossen vom Eisstadion Schoren in Richtung Bahnhof Langenthal.