3 Erst im Rahmen des Plädoyers wollte die Verteidigung – als Beilage zu ihren Plädoyernotizen – weitere Unterlagen zu den Akten reichen. Diese wurden unter Verweis auf das bereits geschlossene Beweisverfahren zurückgewiesen. Von den Plädoyernotizen wurden praxisgemäss nur die Anträge zu den Akten genommen. (pag. 873).