2. Berufung Während der im gleichen Verfahren beschuldigte B.________ das erstinstanzliche Urteil akzeptierte, meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), v.d. Fürsprecherin Y.________, mit Eingabe vom 10. März 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 751). Die Urteilsbegründung des Regionalgerichts datiert vom 27. Juli 2017 (pag. 773 ff.). Mit Eingabe vom 21. August 2017 reichte der Beschuldigte, neu v.d. Rechtsanwältin Z.________, form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein (pag. 823 ff.). Daraus geht hervor, dass das Urteil des Regionalgerichts – soweit ihn betreffend – vollumfänglich angefochten wird (pag. 825).