2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 2 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘100.00 und Auslagen von CHF 80.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘180.00. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten und reduzierte Gebühr ohne schriftliche Begründung] C. Weitere Verfügungen Weiter wird verfügt: