[Zusammensetzung der Verfahrenskosten und reduzierte Gebühr ohne schriftliche Begründung] B. A.________ A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Landfriedensbruchs, begangen am 13.12.2014 in Langenthal 2. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 13.12.2014 in Langenthal und in Anwendung der Art. 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 106, 260 Abs. 1, 285 Ziff. 2 StGB Art. 426 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 2‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.