Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 14 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘700.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. 25 III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: