1. der groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen am 10.6.2015 auf der Fahrt Burgdorf-Rohrmoos-Kreuzweg-Hindelbank als Lenker eines Motorrads, indem er: 1.1. auf der Strecke Burgdorf-Rohrmoos die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts um ca. 56 km/h überschritt; 1.2. in Rohrmoos die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts um ca. 25 km/h überschritt und die Geschwindigkeit nicht den Strassen- und Sichtverhältnissen anpasste;