Den Führerausweis habe er mittlerweile zurückerhalten. Er konzentriere sich intensiv auf das Training und die anstehende Meisterschaft und wolle die berufliche Selbständigkeit vorantreiben. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte bereits acht Mal wegen Vergehen gegen das SVG zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Kammer Zweifel an der Legalbewährung des Beschuldigten. Dies gilt umso mehr, als er nach wie vor keiner geregelten Arbeitstätigkeit nachgeht. Der Kammer sind jedoch keine Umstände bekannt, welche klar und offensichtlich gegen die Annahme einer günstigen Prognose sprechen würden.