In C.________ erzielte der Beschuldigte eine einzige Ernte mit rund 300 Marihuanapflanzen. Daraus resultierten ca. 2 kg Marihuana, das der Beschuldigte im Zeitraum vom 1.2.2015 und 30.5.2015 zu einem unbekannten Preis verkaufte. Die Indooranlage in D.________ umfasste insgesamt 90 noch nicht erntereife Pflanzen, die aufgrund der Hausdurchsuchung nicht geerntet werden konnten. Die Indooranlage war nicht besonders gross, allerdings professionell gehalten und in einwandfreiem Zustand. Der THC-Gehalt der noch nicht erntereifen Pflanzen betrug 6.7%.