18 mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause» (S. 16 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.1.2014). Der vorliegende Sachverhalt ist mit dem Norm-Sachverhalt der VBRS-Richtlinien weitgehend vergleichbar. Der THC-Gehalt des Beschuldigten lag ferner nicht erheblich über dem Grenzwert von 1.5 µg/L. Das objektive Tatverschulden ist nach dem Gesagten als leicht zu bezeichnen. Eine Strafe von 30 Strafeinheiten erachtet die Kammer als sachgerecht.