Dabei wies er einen THC-Gehalt von mindestens 2.03 µg/L (Ergebnis 2.9 µg/L, Vertrauensbereich 2.03-3.77 µg/L) im Blut auf. Die VBRS- Richtlinien sehen für das Fahren unter Drogeneinfluss, wenn es verschuldensmässig im Wesentlichen dem Norm-Sachverhalt bei Fahren in angetrunkenem Zustand entspricht, eine Strafe ab 12 Strafeinheiten zuzüglich Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (S. 17 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.1.2014). Der Normsachverhalt wird wie folgt umschrieben: «Gutbeleumundeter Beschuldigter besucht