13. Asperation für die grobe Verkehrsregelverletzung (Strecke Kreuzweg- Hindelbank, Ziff. I.1.3 des erstinstanzlichen Dispositivs) 13.1 Objektives Tatverschulden (objektive Tatschwere) Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h ausserorts sehen die VBRS- Richtlinien eine Strafe ab 25 Strafeinheiten vor (S. 22 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.1.2014). Bei der Strecke zwischen dem Ortsausgang Kreuzweg und Hindelbank handelt es sich um eine mehrheitlich gerade, relativ übersichtliche Strecke. Nur wenige bzw. kleine Kuppen verdecken teilweise leicht die Sicht. Strasseneinmündungen sind vorhanden.