12. Asperation für die grobe Verkehrsregelverletzung (Strecke Rohrmoos, Ziff. I.1.2 des erstinstanzlichen Dispositivs) 12.1 Objektives Tatverschulden (objektive Tatschwere) Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 25 km/h grundsätzlich eine Strafe ab 25 Strafeinheiten vor (S. 22 der VBRS- Richtlinien, Stand 1.1.2014). Die vom Beschuldigten in casu befahrene Strecke ist besonders risikoreich. Es handelt sich um einen äusserst unübersichtlichen, kurvigen, mit zahlreichen Kuppen, Hofausfahrten und -einmündungen versehenen Strassenabschnitt. Direkt an der Fahrbahn befinden sich Gärten ohne Zäune.