SVG nur knapp nicht. Bei der vom Beschuldigten befahrenen Strecke handelt es sich um eine leicht kurvige und rege befahrene Hauptstrasse, die über Kuppen und durch landwirtschaftlich bewirtschaftete Felder führt. Die Strecke ist mehrheitlich unübersichtlich. Neben der Strasse befinden sich vereinzelt Bauernhäuser und Strasseneinmündungen. Der Beschuldigte wäre bei dieser Geschwindigkeit und aufgrund der oftmals relativ unübersichtlichen Strassenverhältnisse nicht in der Lage gewesen, auf allfällige Vorkommnisse rechtzeitig zu reagieren bzw. sein Motorrad innert nützlicher Frist zum Stillstand zu bringen.