13 ve Legalprognose – im Gegenteil – die Arbeitslosigkeit des Beschuldigten spreche dafür, dass er die Chance einer Anstellung nicht mit erneuter Delinquenz verhindern wolle. Schliesslich sei die Geldstrafe der kurzen Freiheitsstrafe vorzugswürdig (pag. 393 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft dupliziert, die Verteidigung verkenne, dass die VBRS-Richtlinien für Geschwindigkeitsüberschreitungen ausserorts ab 50 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten vorsehen würden.