90 Abs. 2 SVG erfüllt hatte). In einem anderen Fall schützte das Bundesgericht jedoch die erfolgte Verurteilung wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung, obschon der Fahrer die Verfehlungen auf der gleichen Fahrt, auf welcher er sich mit einem anderen Fahrer ein Rennen lieferte, begangen hatte (Urteil des Bundesgerichts 6S.127/2007 vom 6.7.2007 E. 3.1 ff., wobei zusätzlich eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens ergangen war; WEISSENBERGER, a.a.O., N. 41 ff. zu Art. 90;).